Landwirtschaftskammern

Von der Idee zur Umsetzung. Ihre Land­wirtschafts­kammer unterstützt Sie in allen Fragen der bäuerlichen Direkt­vermarktung. Weiters gibt es in jedem Bundesland einen Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter.

Ministerien

Das Ministerium für ein lebens­wertes Österreich (BMLFUW) unterstützt die land- und hauswirts­chaftliche Beratung aktiv in mehrfacher Weise, etwa durch die bundesweite Koordination und strategische Steuerung (Förderungen). Zum Beispiel Verbesserung der Wett­bewerbs­fähigkeit, Einkommens­kombinationen, umweltgerechte Produktion, Persönlichkeits­entwicklung, Arbeits­kreis­beratung, Betriebs­planung und Betriebs­zweig­auswertung.

Die land- und hauswirtschaftliche Beratung wird in Österreich über die Landwirtschafts­kammern flächendeckend angeboten.

Das Bundesministerium für Gesundheit(BMG) stellt auf der Seite www.verbrauchergesundheit.gv.at sämtliche Informationen und Veröffentlichungen im Bereich Lebens­mittelrecht und Lebens­mittelsicherheit zur Verfügung (Verordnungen, Leitlinien, Codex, ...).

Lebensmittelsicherheit

Jeder Lebensmittel­unternehmer ist für die Sicherheit der von ihm in Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. Im Rahmen eines Eigenkontroll­systems muss jeder Produzent die Produktions­bedingungen und -abläufe, die Dokumentation und die Produkt­untersuchungen festgelegen und durchführen.

Bei amtlichen Kontrollen wird überprüft, ob der Betrieb ein funktionierendes Eigenkontroll­system hat und es werden stichprobenweise Proben gezogen. Die amtliche Kontrolle liegt im Aufgabenbereich der Länder.

Die Beratungskräfte der Länder unterstützen bei Einzelberatungen oder bei Seminaren die Betriebe bei der Erstellung von Eigenkontrolls­ystemen. Verpflichtende Schulungen können auch online absolviert werden, z.B. unter www.allergene-schulung.at und www.hygiene-schulung.at.

Lebensmittel- und Veterinäraufsicht der Länder

Die Überwachung der Lebensmittel­sicherheit ist Aufgabe der Länder. Die Kontrollen bei eingetragenen und zugelassenen Lebensmittel­betrieben erfolgen durch die Lebensmittel- bzw. Veterinär­aufsicht. Die Proben­ziehungen von Produkten erfolgen durch die Lebensmittel­aufsicht.


AGES – Österreichische Argentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Werden im Zuge einer Kontrolle Lebensmittelproben gezogen, so schickt das Kontrollorgan die Probe an die AGES (W, OÖ, S, Stmk, T) zur Untersuchung. Das Produkt wird optisch, geschmacklich und mikrobiologisch untersucht und bezüglich der richtigen Kenn­zeichnung beurteilt. Das Gutachten der AGES ergeht an die Lebensmittel­aufsicht und die zuständige Bezirks­haupt­mannschaft verständigt den Lebens­mittel­unternehmer, falls eine Beanstandung und allenfalls auch Strafe ausgesprochen wird.