

Landwirtschaftskammern
Von der Idee zur Umsetzung. Ihre Landwirtschaftskammer unterstützt Sie in allen Fragen der bäuerlichen
Direktvermarktung. Weiters gibt es in jedem Bundesland einen Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter.
Ministerien
Das Ministerium für ein lebenswertes Österreich (BMLFUW) unterstützt die land- und hauswirtschaftliche
Beratung aktiv in mehrfacher Weise, etwa durch die bundesweite Koordination und strategische Steuerung
(Förderungen). Zum Beispiel Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Einkommenskombinationen, umweltgerechte
Produktion, Persönlichkeitsentwicklung, Arbeitskreisberatung, Betriebsplanung und Betriebszweigauswertung.
Die land- und hauswirtschaftliche Beratung wird in Österreich über die Landwirtschaftskammern flächendeckend angeboten.
Das Bundesministerium für Gesundheit(BMG) stellt auf der Seite www.verbrauchergesundheit.gv.at
sämtliche Informationen und Veröffentlichungen im Bereich Lebensmittelrecht und Lebensmittelsicherheit
zur Verfügung (Verordnungen, Leitlinien, Codex, ...).
Lebensmittelsicherheit
Jeder Lebensmittelunternehmer ist für die Sicherheit der von ihm in Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. Im Rahmen eines
Eigenkontrollsystems muss jeder Produzent die Produktionsbedingungen und -abläufe, die Dokumentation und die Produktuntersuchungen
festgelegen und durchführen.
Bei amtlichen Kontrollen wird überprüft, ob der Betrieb ein funktionierendes Eigenkontrollsystem hat und es werden
stichprobenweise Proben gezogen. Die amtliche Kontrolle liegt im Aufgabenbereich der Länder.
Die Beratungskräfte der Länder unterstützen bei
Einzelberatungen oder bei Seminaren die Betriebe bei der Erstellung von Eigenkontrollsystemen. Verpflichtende Schulungen können auch online absolviert
werden, z.B. unter www.allergene-schulung.at und www.hygiene-schulung.at.
Lebensmittel- und Veterinäraufsicht der Länder
Die Überwachung der Lebensmittelsicherheit ist Aufgabe der Länder. Die Kontrollen bei eingetragenen und zugelassenen Lebensmittelbetrieben erfolgen durch die Lebensmittel- bzw. Veterinäraufsicht. Die Probenziehungen von Produkten erfolgen durch die Lebensmittelaufsicht.
AGES – Österreichische Argentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Werden im Zuge einer Kontrolle Lebensmittelproben gezogen, so schickt das Kontrollorgan die Probe an die AGES (W, OÖ, S, Stmk, T) zur Untersuchung. Das Produkt wird optisch, geschmacklich und mikrobiologisch untersucht und bezüglich der richtigen Kennzeichnung beurteilt. Das Gutachten der AGES ergeht an die Lebensmittelaufsicht und die zuständige Bezirkshauptmannschaft verständigt den Lebensmittelunternehmer, falls eine Beanstandung und allenfalls auch Strafe ausgesprochen wird.
Unabhängige Kontrollstellen
Kontrollen für Gütesiegel und Qualitätsmarken werden von unabhängigen Kontrollstellen durchgeführt.